WiO - Wohnungsnotfallverweisberatung in Oldenburg

Die Wohnungsnotfallverweisberatung in Oldenburg trägt zur Verbesserung der Lebensumstände und soziale Integration bei. Dazu wird eine neue Beratungsstellegeschaffen, als Brückenfunktion zwischen wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und Anlaufpunkten, Wohnraum sowie bestehenden, weiterführenden Hilfs- oder Beratungsangeboten unserer KooperationspartnerInnen.

Das Angebot richtet sich auch besonders an neuzugewanderte und benachteiligte Unionsbürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren.

Die WiO wird gefördert durch die Stadt Oldenburg, aus Bundesmitteln und dem EHAP Plus Programm des ESF.

Grundsätzlich richtet sich das Projekt an:

  • Besonders benachteiligte neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Minderheiten (u.a. marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma).

und/oder

  • Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kinder unter 18 Jahren.

Insbesondere gehören dazu u.a. folgende Personengruppen:

  • Alleinerziehende Personen und Familien und deren Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren,
  • Alleinlebende Personen,
  • Angehörige von Minderheiten (u.a. marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma),
  • Armutsprostituierte,
  • Ältere Menschen über 65 Jahren,
  • (sogenannte) „Care-Leaver“ über 18 Jahre, die beim Übergang aus dem Fürsorgesystem der Jugendhilfe hin zu einem eigenständigen Leben weiterhin unterstützt (oder: begleitet) werden müssen,
  • Haftentlassene,
  • Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen,
  • Obdachlose, die ohne jegliche Unterkunft bzw. die auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben
  • Wohnungslose, die durch Maßnahmen der Kommunen oder freier Träger (inklusive Notschlafstellen) untergebracht sind
  • sonstige von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffene Personen.

Ausgeschlossen sind:

  • Neuzugewanderte Unionsbürger*innen und deren Kinder, wenn sie als Einzelperson oder als Elternteil(e) bzw. Erziehungsberechtigte einer vertraglich gesicherten Beschäftigung, z.B. als Werkvertragsarbeiter*in, Leiharbeiter*in, Minijobber*in oder als saisonale Arbeitskräfte, nachgehen.
  • Geflüchtete. Diese ist Zielgruppe u.a. der ESF Plus Programme MYTURN, IQ und WIR.

Zu den Wohnungsnotfällen zählen Haushalte und Personen, die

A. aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind […]

B. unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind […]

C. in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben […]

D. als Zuwanderinnen und Zuwanderer in gesonderten Unterkünften von

Wohnungslosigkeit aktuell betroffen sind […]

E. ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, mit Normalwohnraum versorgt wurden und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust angewiesen sind […]“ (BAG W 2010). Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

Weiterführende Informationen zu Wohnungsnotfällen:
Da je nach Personengruppen (teilweise) verschiedene Bedarfs- und Bedürfnislagen vorliegen, werden diese im Folgenden separat dargestellt.

A. Personen, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind

Es handelt sich um Personen ohne mietrechtlich abgesicherte Wohnung bzw. ohne Wohneigentum. Dazu zählen auch nicht institutionelle Behelfsunterkünfte (z.B. Wohnwagen, Gartenlauben ohne Küche/Kochnische), vorübergehende Unterkünfte bei Freund*innen, Bekannten, Verwandten oder auch in Hotels oder Pensionen. Auch zählt hierzu die institutionelle, ordnungsrechtliche Unterbringung z.B. in kommunalen Obdachlosenunterkünften sowie die vorübergehende Unterbringung in Behelfs- bzw. Notunterkünften oder sozialen Einrichtungen. Auch Menschen, die aufgrund einer fehlenden Wohnperspektive länger als notwendig in sozialen oder therapeutischen Einrichtungen untergebracht sind oder deren Entlassung aus einer solchen Einrichtung oder aus dem Strafvollzug unmittelbar bevorsteht und die keine Aussicht auf eine Wohnung haben, zählen dazu.

Bedarfs- und Bedürfnislagen:
Für diese Zielgruppe hat das Finden einer mietrechtlich abgesicherten Wohnung oberste Priorität.
Begleitend können Angebote zur Beratung und Vermittlung von Kompetenzen notwendig sein, um eine erneute Wohnungslosigkeit zu verhindern.

B. Personen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind

Der Verlust der aktuellen Wohnung steht unmittelbar bevor. Mögliche Gründe sind die Kündigung vonseiten der/des Vermietenden, eine Räumungsklage bzw. eine Zwangsräumung. Auch werden sonstige zwingende Gründe darunter gefasst (z.B. Gewalterfahrungen).

Bedarfs- und Bedürfnislagen:
Für diese Zielgruppe hat das Finden einer anderen mietrechtlich abgesicherten Wohnung oberste Priorität. Alternativ kann unter Umständen darauf hingewirkt werden, dass es nicht zum Verlust der aktuellen Wohnung kommt.
Perspektivisch sind Angebote zur Beratung und Vermittlung von Kompetenzen notwendig, damit Wohnungslosigkeit nicht ein weiteres Mal droht.

C. Personen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben

Dies meint die Unterbringung in Schlicht- und andere Substandardwohnungen (zur Vermeidung von Obdachlosigkeit) mit einem Miet- oder Beherbergungsvertrag, wie sie auf dem Grauen Wohnungsmarkt zu finden sind. Kennzeichnend sind außergewöhnlich beengte Wohnverhältnisse, d.h. bei Einpersonenhaushalten weniger als 20 qm (bzw. es wohnen zwei oder mehr Personen in einer Ein-Zimmer-Wohnung). Des Weiteren zählen dazu Wohnungen mit völlig unzureichender Ausstattung (z.B. ohne Bad/Dusche/WC in der Wohnung) und Wohnungen in baulich unzumutbarem bzw. gesundheitsgefährdendem Zustand. Einhergehen kann dies mit einer überhöhten Mietbelastung bei Niedrigeinkommen. Weiterhin zählt auch das Wohnen in gesundheitlichen und sozialen Notlagen sowie Wohnsituationen, die von Konflikten und Gewalt geprägt sind, dazu.

Bedarfs- und Bedürfnislagen:
Für diese Zielgruppe hat das Finden einer adäquaten, mietrechtlich abgesicherten Wohnung oberste Priorität. Im Einzelfall ist zu berücksichtigen, dass (eine gewisse) Zufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation bestehen kann.

Es sind Angebote zur Beratung und zur Vermittlung von Kompetenzen notwendig, um die zu beratende Person beim Übergang in eine adäquate Wohnung zu begleiten und beim Halten dieser Wohnung zu unterstützen. Zudem sind auch Personen zu stärken / zu ermächtigen, die aktuell (noch) keinen Wohnungswechsel vollziehen wollen bzw. können.

D. Personen, die als Zuwanderinnen und Zuwanderer in gesonderten Unterkünften von Wohnungslosigkeit aktuell betroffen sind

Die BAG W bezeichnet damit Personen, die in für diese Zielgruppe spezifischen Übergangsunterkünften wohnen und die außerdem das Recht haben, in Deutschland einen Wohnsitz zu begründen bzw. einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen o.Ä.

Bedarfs- und Bedürfnislagen:
Für diese Zielgruppe hat das Finden einer mietrechtlich abgesicherten Wohnung oberste Priorität. 
Es sind begleitende Angebote zur Beratung und zur Vermittlung von Kompetenzen notwendig. Dabei sind spezifische rechtliche Aspekte sowie mögliche sprachliche (ggf. kulturelle) Besonderheiten zu beachten. 

E. Personen, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen und bedroht waren

Zu dieser Gruppe werden zum einen Personen gezählt, die zeitlich begrenzt nachbetreut werden (sog. „Betreutes Wohnen“) oder die zwar nicht institutionell nachbetreut werden, aber doch einen besonderen (punktuellen, partiellen oder umfassenden) Unterstützungsbedarf haben zur dauerhaften und nachhaltigen Wohnungsversorgung (wohnergänzende Unterstützung).

Bedarfs- und Bedürfnislagen:
Die beschriebenen Unterstützungsbedarfe sind individuell anzupassen, etwaige Angebotslücken sind zu eruieren.

Quelle: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_10_BAGW_Wohnungsnotfalldefintion.pdf